Erkrankung

Bei Erkrankung Ihres Kindes informieren Sie bitte die Klassenlehrerin entweder telefonisch über unser Sekretariat oder geben, falls möglich, einem Nachbarkind eine schriftliche Entschuldigung mit.

Falls wir bis 10.00 Uhr noch nichts von Ihrem Kind gehört haben, fangen wir an, nach dem Verbleib des Kindes zu forschen. Wir geben es den Betreuungskräften weiter, falls Ihr Kind in unserer OGS angemeldet ist. Dort beginnt sonst auch die aufwendige Suchprozedur am Mittag.

Beurlaubung

Kinder können nur aus wichtigen Gründen beurlaubt werden. Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig. Vermeiden Sie Beurlaubungen vor den Ferien.